Pflegeleistungen der Pflegekasse

Als Pflegeberaterin ist es mir ein Anliegen, Sie über die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung umfassend und verständlich zu informieren.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Pflegeleistungen für das Jahr 2025 – nach Pflegegrad gestaffelt und mit praxisnahen Erklärungen zu den einzelnen Unterstützungsangeboten.

Häusliche Pflege

Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienste betreut werden, haben je nach Pflegegrad Anspruch auf finanzielle Unterstützung:

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Pflegesachleistungen (monatlich) Kombinationsleistung
1 – (nur über Entlastungsbetrag)
2 347 € 796 €
3 599 € 1.447 €
4 800 € 1.698 €
5 990 € 2.095 €

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, hat aber Anspruch auf andere Leistungen (z. B. Entlastungsbetrag, Beratung).

Katharina Vogel

Pflegeberatung

📌 Hinweis: Alle Pflegeleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Pflegeberater:innen sowie Pflegestützpunkte helfen bei der Antragstellung und beraten zu individuellen Lösungen.

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird gezahlt, wenn ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen betreut wird – also nicht durch einen ambulanten Pflegedienst allein.

✅ Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden (z. B. eigene Wohnung, bei Angehörigen, Wohngemeinschaft)

Es muss eine private Pflegeperson geben (z. B. Ehepartner, Kinder, Nachbarn)

🔄 Kombination mit Pflegedienst möglich

Wer zusätzlich zu Angehörigen auch einen Pflegedienst einsetzt, kann Pflegegeld anteilig mit Pflegesachleistungen kombinieren – das nennt sich Kombinationsleistung. Ich berate Sie, wie das optimal genutzt werden kann.

💶 Wie viel Pflegegeld gibt es (ab 2025)?

PflegegradPflegegeld pro Monat

Pflegegrad 2 – 347 €

Pflegegrad 3 – 599 €

Pflegegrad 4 – 800 €

Pflegegrad 5 – 990 €

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, hat aber Anspruch auf andere Leistungen (z. B. Entlastungsbetrag, Beratung).

📋 Wichtig zu wissen

Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.

Es muss zweimal jährlich (PG 2–3) bzw. vierteljährlich (PG 4–5) eine Pflegeberatung nach §37.3 stattfinden – diese übernehme ich gern für Sie.

Bei Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt.

🤝 Meine Unterstützung

Ich helfe Ihnen bei der Antragstellung des Pflegegeldes der Kombination mit anderen Leistungen der Pflegeberatung, die verpflichtend ist, um das Pflegegeld dauerhaft zu erhalten.

Pflegesachleistungen – professionelle Hilfe zu Hause

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse, mit denen die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst bezahlt wird. Sie ermöglichen pflegebedürftigen Menschen, zu Hause versorgt zu werden – durch geschulte Fachkräfte.

✅ Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

Die Pflege wird durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht

Die Versorgung findet im häuslichen Umfeld statt

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen, können aber ihren Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für unterstützende Hilfe einsetzen.

💶 Höhe der Pflegesachleistungen (Stand: 2025)

Pflegegrad Pflegesachleistungen pro Monat

Pflegegrad 2 796 €

Pflegegrad 3 1.497 €

Pflegegrad 4 1.859 €

Pflegegrad 5 2.299 €

Diese Beträge werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet.

🏠 Welche Leistungen sind enthalten?

Körperbezogene Pflege (z. B. Waschen, Anziehen)

Pflegerische Betreuung (z. B. Hilfe bei Orientierung, Kommunikation)

Hilfe im Haushalt (z. B. Einkaufen, Putzen – in begrenztem Umfang)

Unterstützung bei der Medikamentengabe (nach ärztlicher Verordnung)

🔄 Kombination mit Pflegegeld möglich

Wenn Angehörige mithelfen, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. Das nennt man Kombinationsleistung. Dabei wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt – je nachdem, wie viel der Pflegedienst übernimmt.

🤝 Meine Unterstützung

Ich berate Sie persönlich:

Welche Pflegedienste kommen infrage?

Wie kann der Sachleistungsbetrag optimal genutzt werden?

Welche Kombinationsmöglichkeiten bestehen?

Ich helfe bei Antrag, Auswahl und Organisation

Kombinationsleistung – Pflegegeld und Pflegesachleistungen gemeinsam nutzen

Pflegebedürftige müssen sich nicht zwingend zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Mit der Kombinationsleistung können beide Leistungen gleichzeitig genutzt werden – flexibel und bedarfsgerecht. Das ist ideal, wenn sich Angehörige und ein Pflegedienst die Pflege teilen.

✅ Wann ist eine Kombinationsleistung sinnvoll?

Wenn ein Teil der Pflege durch Angehörige erfolgt (z. B. morgens oder abends)

Und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst punktuell unterstützt (z. B. beim Duschen oder medizinischen Aufgaben)

💶 Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Pflegekasse zahlt:

Die Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst (bis zur Maximalgrenze)

Das Pflegegeld anteilig – abhängig davon, wie viel vom Sachleistungsbetrag genutzt wurde

👉 Beispiel: Wird 50 % der Pflegesachleistung verbraucht, erhalten Sie noch 50 % des vollen Pflegegeldes.

📌 Voraussetzungen

Pflegegrad 2 bis 5

Pflege erfolgt teilweise durch Angehörige, teilweise durch Pflegedienst

Beratung nach § 37.3 SGB XI ist weiterhin verpflichtend (je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich)

🤝 Ich unterstütze Sie dabei

Berechnung und Planung der optimalen Aufteilung

Antragstellung und Auswahl passender Pflegedienste

Begleitung bei der Umsetzung und Beratung vor Ort

Verhinderungspflege – wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen

Pflege ist anspruchsvoll – und niemand kann rund um die Uhr verfügbar sein.

Die Verhinderungspflege sichert die Betreuung Ihrer Angehörigen, wenn Sie als Pflegeperson vorübergehend ausfallen – z. B. durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen.

Leistungen im Überblick
(Stand bis Juli 2025):

  • 1.612 € jährlich für Ersatzpflege durch fremde Personen
  • Erweiterung auf 2.418 €, wenn Kurzzeitpflegeanteile übertragen werden
  • Für Pflege durch Angehörige gelten Begrenzungen
    (z. B. 1,5-faches Pflegegeld)
  • ich berate Sie individuell

Voraussetzungen für Verhinderungspflege (bis Juli 2025)

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • Die Pflege erfolgt mindestens 6 Monate durch eine private Pflegeperson (entfällt ab 01.07.2025)
  • Ersatzpflege erfolgt z. B. durch: Angehörige, Nachbarn, Ehrenamtliche
  • ambulante Pflegedienste

Kurzzeitpflege – wenn vorübergehend stationäre Hilfe nötig ist

Manche Pflegesituationen lassen sich zeitweise nicht zu Hause bewältigen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, in Krisensituationen oder wenn die pflegenden Angehörigen ausfallen. In solchen Fällen greift die Kurzzeitpflege: eine stationäre Unterbringung zur Entlastung und Überbrückung.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Wenn eine häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist
  • Auch nutzbar nach Krankenhaus, Reha oder in Notsituationen

Leistungen im Überblick (Stand bis Juli 2025):

  • Bis zu 1.774 € pro Jahr für Kurzzeitpflege
  • Erweiterbar um bis zu 1.612 € aus der Verhinderungspflege, falls diese nicht genutzt wird
  • Maximal: 3.386 € pro Jahr
  • Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt während der stationären Unterbringung Unterbringung für bis zu 8 Wochen jährlich