Unabhängige & Kostenlose Pflegeberatung

Ihre Unterstützung im Pflegealltag

Pflege ist eine Herausforderung – wir sind für Sie da! Als unabhängige Pflegeberater bieten wir Ihnen kostenlose, neutrale und individuelle Beratung, damit Sie die besten Entscheidungen für sich und Ihre Angehörigen treffen können.

Pflegeberatung nach §7a SGB XI

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflegeberatung nach §45 SGB XI

Katharina Vogel

Damit Ihr Zuhause für immer Ihr Zuhause bleibt!

2024 wurden 4,9 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland zu Hause versorgt das sind 86 % aller Betroffenen!

Pflege ist eine große Herausforderung – wir sind hier, um Ihnen als unabhängige Pflegeberater zur Seite zu stehen!

Unser Ziel ist es, Sie neutral und frei von Interessen zu beraten, damit Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Unsere kostenlose Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, den Überblick über alle Leistungen der Pflegeversicherung zu behalten und die richtigen Entscheidungen für sich und Ihre Angehörigen zu treffen.

Unser Angebot für Sie:

✅ Pflegeberatung nach §7a SGB XI: Ihr gesetzlicher Anspruch auf individuelle und unabhängige Beratung zu allen Pflegeleistungen.

✅ Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI: Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger – damit die Qualität der häuslichen Pflege gesichert ist. 

✅ Pflegeberatung nach §45 SGB XI: Pflegeschulungen und Kurse für Angehörige, um sie in der häuslichen Pflege bestens zu unterstützen.

Als unabhängige Berater haben wir keine Bindungen zu Pflegeeinrichtungen oder Anbietern – das bedeutet, dass wir Sie objektiv und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten beraten können. Unsere Beratung ist immer kostenlos und auf Ihre persönliche Pflegesituation abgestimmt.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich informieren, welche Leistungen und Hilfen Ihnen zustehen. Unabhängig, kostenlos und immer auf Ihrer Seite.

Unabhängige & Kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI

Pflege ist eine Herausforderung – wir sind für Sie da! Als unabhängige Pflegeberater bieten wir Ihnen kostenlose, neutrale und individuelle Beratung, damit Sie die besten Entscheidungen für sich und Ihre Angehörigen treffen können.

Was ist die Pflegeberatung nach §7a SGB XI?

Die Pflegeberatung nach §7 SGB XI bietet allen Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende und individuelle Beratung. Diese Beratung soll dabei helfen, den Pflegebedarf genau zu ermitteln und die geeigneten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Sie wird in der Regel von den Pflegekassen oder in deren Auftrag von qualifizierten Pflegeberatern durchgeführt.

Voraussetzungen für die Pflegeberatung:

Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI kann von jeder Person in Anspruch genommen werden, die pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist. Voraussetzungen sind:

✅ Der Pflegegrad 1 bis 5 wurde bereits durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere Gutachter festgestellt.

✅ Pflegebedürftige Personen oder deren gesetzliche Vertreter (wie Angehörige) können die Beratung in Anspruch nehmen.

✅ Neuantragsteller haben ebenfalls Anspruch auf Beratung, um sich über die Möglichkeiten der Pflegeleistungen zu informieren.

Kosten der Pflegeberatung:

Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist kostenlos. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen keine Gebühren für die Inanspruchnahme dieser Leistung zahlen. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Beratung vollständig.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Unabhängige & Kostenlose Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflege ist eine Herausforderung – wir sind für Sie da! Als unabhängige Pflegeberater bieten wir Ihnen kostenlose, neutrale und individuelle Beratung, damit Sie die besten Entscheidungen für sich und Ihre Angehörigen treffen können.

Was ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI betrifft Pflegegeldempfänger, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen versorgt werden. Um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, sind Empfänger von Pflegegeld verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung soll die pflegerische Situation überprüfen, Unterstützung bieten und sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen optimal versorgt werden.

Frequenz der Beratungsgespräche

Die Häufigkeit der verpflichtenden Beratung richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad 2 und 3: Beratungsgespräche sind mindestens halbjährlich erforderlich.

Pflegegrad 4 und 5: Beratungsgespräche sind mindestens vierteljährlich erforderlich.

Pflegegrad 1: Die Beratung ist freiwillig, kann jedoch einmal pro Halbjahr in Anspruch genommen werden.

Kosten der Pflegeberatung:

Die Kosten für die Beratung nach §37.3 SGB XI werden von den Pflegekassen übernommen. Der Pflegebedürftige oder die pflegenden Angehörigen müssen keine eigenen Kosten tragen.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Unabhängige & Kostenlose Pflegeberatung nach §45 SGB XI

Pflege ist eine Herausforderung – wir sind für Sie da! Als unabhängige Pflegeberater bieten wir Ihnen kostenlose, neutrale und individuelle Beratung, damit Sie die besten Entscheidungen für sich und Ihre Angehörigen treffen können.

Was ist die Pflegeberatung nach §45 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach §45 SGB XI umfasst Pflegeschulungen und Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Ziel dieser Beratungs- und Schulungsangebote ist es, die Pflegequalität zu verbessern und pflegenden Personen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die Pflege bestmöglich zu leisten. Sie dient der praktischen Unterstützung von pflegenden Angehörigen und zielt darauf ab, Pflegebedürftige im Alltag besser versorgen zu können.

Voraussetzungen für die Pflegeberatung

Pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen: Pflegepersonen, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, haben Anspruch auf diese Schulungen und Kurse.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5: Angehörige von Menschen mit jedem Pflegegrad können diese Angebote in Anspruch nehmen.

Kosten der Pflegeberatung:

Die Schulungen und Kurse nach §45 SGB XI sind kostenfrei für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, sodass weder der Pflegebedürftige noch die pflegende Person dafür aufkommen muss.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.