Pflege kann plötzlich ein Thema werden – oder sich schleichend verändern. Gut zu wissen: In Deutschland haben Pflegebedürftige und Angehörige einen klaren gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleichzeitig gab es zuletzt wichtige Reformen (PUEG, „Gemeinsamer Jahresbetrag“ und seit 01.01.2026 das BEEP), die Abläufe vereinfachen und Beratung stärker in den Fokus rücken.

 


1) Was ist Pflegeberatung – und wann lohnt sie sich?

Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, aus vielen Möglichkeiten einen konkreten Plan zu machen: Leistungen beantragen, passende Unterstützung organisieren (ambulant, teilstationär, Kurzzeitpflege), Entlastung für Angehörige sichern und typische Fehler vermeiden.

Typische Anlässe:

  • Pflegegrad wurde beantragt oder bewilligt
  • Überforderung/Entlastung in der häuslichen Pflege
  • Umstellung von Pflegegeld ↔ Pflegesachleistung ↔ Kombinationsleistung
  • Akute Auszeit nötig (Urlaub/Krankheit der Pflegeperson)
  • Wohnraumanpassung, Hilfsmittel, Organisation im Alltag

 


2) Die Rechtslage: Zwei „Arten“ von Pflegeberatung, die oft verwechselt werden

A) Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Anspruch – freiwillig)

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, soll die Pflegekasse Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin ermöglichen bzw. eine passende Beratungsstelle vorschlagen. Diese Beratung ist kostenfrei (wird über die Pflegekasse abgerechnet). 

B) Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflicht – bei Pflegegeld)

Wer (überwiegend) Pflegegeld bekommt und zu Hause versorgt wird, muss in bestimmten Abständen einen Beratungseinsatz abrufen. Das ist keine „Kontrolle“, sondern soll die häusliche Pflege stabilisieren und praktische Hilfe geben.

Wichtig (neu 2026): Mit dem BEEP wurden die Pflichttermine für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 vereinheitlicht/vereinfacht (Details siehe Abschnitt „Was ist neu 2026?“). 

 


3) Was ist „aktuell“: Die wichtigsten Änderungen 2024–2026 im Überblick

01.01.2024 & 01.01.2025: Leistungsanpassungen durch das PUEG
  • 01.01.2024: Pflegegeld und ambulante Sachleistungen +5 %
  • 01.01.2025: alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung +4,5 %
  • Nächste „planmäßige“ Dynamisierung ist (nach der PUEG-Systematik) erst wieder für 01.01.2028 vorgesehen. 

Praxiswerte (seit 01.01.2025, Stand 2026):

  • Pflegegeld: PG 2 347 €, PG 3 599 €, PG 4 800 €, PG 5 990 €/Monat 
  • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat (PG 1–5, häusliche Versorgung) 
01.07.2025: „Gemeinsamer Jahresbetrag“ – mehr Flexibilität bei Auszeiten

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt:

  • Budget: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (PG 2–5), flexibel einsetzbar 
  • Übertragungs-„Rechenregeln“ entfallen – weniger Bürokratie 
  • Vorpflegezeit entfällt (Verhinderungspflege kann ab PG 2 sofort genutzt werden) 
  • Verhinderungspflege zeitlich bis 8 Wochen/Jahr, außerdem Pflegegeld-Fortzahlung (hälftig) bis 8 Wochen/Jahr bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Seit 01.01.2026: BEEP (Befugniserweiterung & Entbürokratisierung)

Zum Jahreswechsel ist das BEEP in Kraft getreten. Kernthemen:

  • Mehr Befugnisse für Pflegefachpersonen (bestimmte Aufgaben eigenverantwortlich im Rahmen von Verträgen) 
  • Bürokratieabbau, u. a. bei Prüf- und Dokumentationsumfang 
  • Präventionsberatung wird gestärkt (zielgenauer Zugang, Empfehlung konkreter Maßnahmen) 
  • Anträge/Formulare sollen vereinfacht werden (Kooperationsgremium beim GKV-Spitzenverband)
  • Pflicht-Beratungseinsätze (§ 37 Abs. 3) wurden vereinheitlicht/vereinfacht – für viele bedeutet das: weniger Pflichttermine, aber weiter die Chance auf zusätzliche Beratung, wenn Bedarf besteht. 

 


4) Pflegeberatung richtig nutzen: Mini-Checkliste

Damit die Beratung wirklich „wirkt“, hilft diese Vorbereitung:

  • Pflegegrad-Bescheid / MD-Unterlagen bereitlegen
  • Wer pflegt? (Angehörige, Pflegedienst, Nachbarschaftshilfe)
  • Was klappt gut – wo gibt’s Belastung? (Körperpflege, Mobilität, Nacht, Demenz, Haushalt)
  • Ziel notieren: „Entlastung“, „Mehr Hilfe im Haushalt“, „Auszeit organisieren“, „Hilfsmittel“, „Wohnung anpassen“
  • Fragenliste (5 Minuten reichen!) und Wunsch: Beratung zu Hause / telefonisch / per Video

 


5) Wie KV Pflegeleistungen unterstützen kann (Textbaustein/CTA)

Sie möchten Ihre Möglichkeiten schnell und verständlich sortieren – ohne Formularfrust?
KV Pflegeleistungen unterstützt Sie dabei, die passende Pflegeberatung zu finden, Unterlagen sinnvoll vorzubereiten und Entlastungsleistungen praktisch zu nutzen.

Tipp: Je früher beraten wird, desto mehr lässt sich oft organisieren – bevor Überlastung entsteht.